US-Visum: Die Pflicht zur Anmeldung von Social Media-Konten

US-Visum: Die Pflicht zur Anmeldung von Social Media-Konten

Seit einigen Tagen gibt es eine neue Voraussetzungspflicht wenn ihr ein Visum für die USA beantragt!

Vorweg: Derzeit haben Touristen aus 38 Ländern, die unter das Visa Waiver-Programm fallen, die Möglichkeit, Soziale Medienkonten auf dem ESTA-Formular (Electronic System for Travel Authorization) aufzulisten, müssen diese jedoch nicht tun. Für ESTA Besucher bleibt es bei freiwilliger Angabe.

Ab Freitag, dem 31. Mai, trat die neue Richtlinie des US-Außenministeriums in Kraft. Letzteres sieht vor, dass jeder, der ein Ds-160-, Ds-260- und Ds-156-Formular ausfüllen muss, um in die USA zu ziehen oder zu reisen, verpflichtet ist, die Sozialennetzwerkprofile angeben muss, die er in den letzten fünf Jahren online verwendet hat. In der Vergangenheit mussten nur diejenigen Informationen bereitstellen, die einer eingehenderen Kontrolle unterzogen wurden (z. B. diejenigen aus einem Land, das von terroristischen Gruppen beherrscht wird).

Unsere Bestseller

Bronx, Queens und Brooklyn Tour

Panorama Nacht Tour New York


Derzeit sind die von der neuen Verpflichtung betroffenen Genehmigungsformulare:

  • Das DS-160-Formular: Das Online-Formular für Nicht-Einwanderer
  • Das DS-156-Formular: Handels- und Investor Visum
  • Das DS-260-Formular: Das Online-Formular für Einwanderer

Zusammenfassend muss jeder, der sich auf die Beantragung eines Visums für die USA vorbereitet, die in den letzten fünf Jahren verwendeten Kontoinformationen in den sozialen Medien angeben. Ohne diese Informationen werden das US-Heimatschutzministerium und das Außenministerium den Visumantrag nicht prüfen. Derzeit sind rund 20 Plattformen in den elektronischen Formularen aufgeführt, die ausgefüllt werden müssen, um ein Visum zu erhalten. Darunter: Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn, YouTube, Ask.fm, Pinterest, Google+ (jetzt geschlossen) usw.

Insbesondere bestimmte Arten von Visa sind von der Verpflichtung ausgenommen, beispielsweise der diplomatische Typ.

Diese Nachricht ist das Ergebnis des von Donald Trump im März 2017 genehmigten Erlasses zum Schutz der Nation vor der Einreise ausländischer Terroristen in die Vereinigten Staaten. Letzterer hatte darum gebeten, die Online-Präsenz der Reisenden einer Analyse genauer zu unterziehen.

Dank der Kommunikation über persönliche soziale Medien können die US-Behörden jeden Aspekt der digitalen Existenz von Personen kontrollieren, die ein US-Visum benötigen: Profilinformationen, Fotos, Posts, Videos, freigegebene Bilder usw. Erst nach Überprüfung dieser Informationen entscheiden sie, ob sie den Antrag auf Einreise in die Vereinigten Staaten annehmen und für einen bestimmten Zeitraum dort bleiben möchten. Einer Schätzung zufolge sind jährlich rund 15 Millionen Menschen von dieser neuen Gesetzgebung betroffen.

Wichtig: Deutsche, Schweizer und Österreichische Staatsbürger und Staatsbürger aller Länder, die am Visa Waiver Program ("Reisen ohne Visum" - Programm) teilnehmen und sich auf eine Reise in die USA vorbereiten, die weniger als 90 Tage dauert, sind nicht verpflichtet, ihre eigenen Daten der Social-Media-Konten mitzuteilen. In diesem Fall reicht es aus, die elektronische Genehmigung von Esta einzuholen, mit der ihr ohne Visum in die USA einreisen könnt.

Wenn ihr eine Reise nach New York plant, die 90 Tage nicht überschreitet, seid ihr daher nicht von der neuen Verpflichtung betroffen, die vor einigen Tagen in Kraft getreten ist. Für euch ist die Angabe von Social-Media-Konten in der Esta-Anforderung optional. Zumindest vorerst!

Zurück zum Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.